18. August 2009

Anwalt wegen Untreue in zwei Fällen zu Geldstrafe verurteilt

von Redaktion RegioNews CW

CALW. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen á 50 Euro ist ein ehemals in der Hesse-Stadt tätiger Rechtsanwalt vor dem Calwer Amtsgericht wegen Untreue verurteilt worden. Das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Gerhard Glinka sah es am Ende der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Anwalt in mindestens zwei Fällen Gelder, die er als Mittler schnell an seine Mandanten hätte auszahlen müssen, nur schleppend und auf Drängen der Betroffenen ausgezahlt hat.

In einem Fall hatte der Anwalt nach einem gewonnen Prozess die von ihm für seine Mandantin erstrittene Mietkaution monatelang nicht auf ihr Konto überwiesen und sie stattdessen mit immer anderen Ausreden hingehalten. In einem andere Fall hatte er Gelder, die eine Versicherung nach einem Unfall zur Schadensregulierung auf das Konto des Anwalts überwiesen hatte, über fast ein ganzes Jahr hinweg nur in Teilbeträgen ausgezahlt. Ursache für dieses Verhalten, so Glinka in der Urteilsbegründung, seien wohl finanzielle Schwierigkeiten des Juristen gewesen. Eine kriminelle Energie unterstellte er dem Anwalt indes nicht.

Auch der Tübinger Oberstaatsanwalt Ernst Rößner warf dem Angeklagten in seinem Plädoyer kein vorsätzliches kriminelles Handeln vor. Vielmehr sei deutlich geworden, dass der Angeklagte nicht mit Geld umgehen könne. „Dies müssen Anwälte jedoch können“, so Gößner, der eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen für Schuld und Tat angemessen hielt, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aber grundsätzlich für möglich hielt.

Als Angeklagter dürfte der inzwischen überwiegend in der Schweiz lebende und dort in einem Angestelltenverhältnis tätige Anwalt den Verhandlungssaal des Calwer Amtsgerichts übrigens nicht das letzte Mal gesehen haben: In weiteren Fällen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue.

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