23. November 2009

GASTBEITRAG: Tante Esthers Steuertipps 4

von Redaktion RegioNews CW

Engagement lohnt sich – Yes we can! Helfen tut gut – und es wird auch belohnt. Selbst der Fiskus erkennt Engagement in Vereinen oder sozialen Organisationen an.

Es gibt zwei verschiedene Vergünstigungen:

1. Übungsleiterpauschale

Um von der Übungsleiterpauschale zu profitieren, muss man nicht unbedingt Trainer in einem Sportverein sein: Auch die Nebenverdienste von Ausbildern, Dozenten, Erziehern, Künstlern oder Pflegern sind in vielen Fällen steuer- und sozialversicherungsfrei: Der Freibetrag beläuft sich immerhin auf 2.100 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen dafür ist allerdings, dass

- die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und

- im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemein-nützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung ausgeübt wird.

Bitte beachten: Die 2.100 Euro stellen einen Freibetrag dar (und nicht etwa nur eine Freigrenze): Sie bekommen die Vergünstigung also auch dann, wenn Ihre Gesamt-einnahmen aus der betreffenden Tätigkeit höher liegen. Versteuern müssen Sie dann lediglich den übersteigenden Teil des Einkommens. Im Gegenzug dürfen Sie notwendige Ausgaben aber ebenfalls nur abziehen, soweit sie 2.100 Euro übersteigen.

esther_spahn
Esther Spahn ist Steueberaterin mit eigener Kanzlei in Schömberg-Langenbrand. Alle 14 Tage versorgt sie die RegioNews-Leser mit Tipps und Informationen rund um das Thema „Steuern“. Ihre Kolumnen erscheinen auch im Enznagold Journal.
www.spahn.org

2. Ehrenamtspauschale

Bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr bleiben Aufwandsentschädigungen wie z.B. Fahrt- oder Telefonkosten ohne Einzelnachweis für ehrenamtliche Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Betrag muss aber “fließen”. Es handelt sich also nicht um einen Steuerfreibetrag der pauschal vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden kann!

Für die Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen müssen Beschlüsse des (Vereins-)Vorstandes existieren und der Verein/die Organisation muss natürlich wirtschaftlich dazu in der Lage sein.

Das ist auch Voraussetzung, falls der Empfänger seine Entschädigung wieder spenden will. Diese Pauschale kann mehrmals genutzt werden: Wer also im Sportverein und bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, kann die Ehrenamtspauschale zwei Mal in Anspruch nehmen.

In einer Zeit wo bei vielen Menschen Egoismus und der eigene Vorteil den höchsten Stellenwert haben, gibt es Menschen und Organisationen, die uns dringend brauchen. Hinsehen, hinhören, zupacken und nicht weglaufen – das sind Eigenschaften, die unsere Gesellschaft nötiger denn je hat. Helfen Sie und engagieren Sie sich tatkräftig – Achtung: Innere Zufriedenheit, neue Erfahrungen; neue Perspektiven; neue Kontakte, ja sogar Glücksgefühle sind die Risiken und Nebenwirkungen!

Herzliche Grüße

Esther Spahn

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was halten Sie davon?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung und unterhalten Sie sich mit anderen über das Thema.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.