24. Dezember 2009

Böllern verboten: Auch in Calw kein Feuerwerk nahe der Fachwerkhäuser

von Redaktion RegioNews CW

CALW. Vorsicht beim Böllern: Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es künftig bundesweit verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper zu zünden. Das gilt im Falle Calws nicht nur für die Innenstadt, auch in den Teilorten muss das Verbot beachtet werden.

Die neue Sprengstoffverordnung sieht vor, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht wie bisher nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern nunmehr eben auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist. Dieses Verbot gilt als bundesrechtliche Verordnung unmittelbar in allen Städten.

Seit dem 1. Oktober ist das Sprengstoffgesetz geändert. Für historische Innenstädte wie Calw bedeutet das in der Praxis, dass die Knallerei im Zentrum sowie in den sensiblen Bereich der Teilorte weitgehend ausfällt. In der Sprengstoffverordnung heißt es wörtlich: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

Und wo geböllert werden darf, ist ausreichender Abstand zu allen Arten von Gebäuden einzuhalten. Böller sollte man unmittelbar nach dem Anzünden wegwerfen, aber niemals in Richtung eines Menschen, eines Tiers oder eines Gebäudes. Böller, die nicht gezündet haben oder die man nach der Silvesterballerei auf der Straße findet, sollten nicht noch einmal angezündet werden – möglicherweise ist die Zündschnur zu kurz oder feucht und der Böller geht versehentlich in der Hand los.

Überdies sollte man Raketen nicht aus lose am Boden stehenden Flaschen heraus abfeuern. Die Flaschen selbst sollten immer innerhalb eines Flaschenkastens fixiert werden, so dass die Flasche mitsamt der brennenden Rakete nicht umfallen kann. Wenn die Flasche umfallen würde, bestände die Gefahr, dass die Rakete in eine andere Richtung als nach oben fliegt.

(Bild: Denise Lechner)

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