Licht am Horizont? Unter die vielen schlechten Nachrichten mischen sich mittlerweile zunehmend Stimmen, nach denen zumindest die Talsohle der wirtschaftlichen Entwicklung erreicht ist. Das lässt zwar hoffen – trotzdem müssen wir die Zeit überstehen, bis der nächste Aufschwung auch wieder bei uns ankommt. Vor allem muss jetzt auch die Liquidität gesichert werden.
Vorauszahlungen anpassen lassen
Sind die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer noch nicht angepasst? Vorauszahlungen werden grundsätzlich zusammen mit dem Steuerbescheid des abgelaufenen Jahres festgesetzt. Wenn Ihr laufendes Ergebnis deutlich schlechter ausfällt, können wir für Sie bei Ihrem Finanzamt die Vorauszahlungen an das aktuell erwartete Ergebnis anpassen lassen. Wichtig: Auch ein neuer Messbescheid für Ihre Gewerbesteuervorauszahlungen sollte beantragt werden! Der wird an die Gemeinde übermittelt und diese kann dann die Vorauszahlungen ebenfalls anpassen.

Esther Spahn ist Steueberaterin mit eigener Kanzlei in Schömberg-Langenbrand. Alle 14 Tage versorgt sie die RegioNews-Leser mit Tipps und Informationen rund um das Thema „Steuern“. Ihre Kolumnen erscheinen auch im Enznagold Journal.
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Bessere Stundungsmöglichkeiten
Auch wenn die Steuernachzahlungen für 2008 angefordert werden, gibt es jetzt bessere Chancen sich mit dem Finanzamt auf eine Stundung zu einigen. Der Bundesfinanzminister hat nämlich die Finanzministerien der Länder gebeten, Anträge aufgrund der Finanzkrise großzügiger zu prüfen.
Auch wenn sich die Finanzverwaltung ansonsten eher auf den Standpunkt stellt, dass der Unternehmer für zu erwartende Steuerzahlungen Vorsorge treffen muss, kann jetzt häufig mit dem – berechtigten – Hinweis auf die Folgen der Finanzkrise eine günstigere Ratenvereinbarung getroffen werden.
USt: Ist-Versteuerung beantragen
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde für viele kleinere Unternehmen eine Erleichterung im Bereich der Umsatzsteuer beschlossen. Die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer wurde von 250.000 auf 500.000 Euro erhöht. Damit brauchen seit dem 1. Juli wesentlich mehr Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann anzumelden und an das Finanzamt abzuführen, wenn auch das Geld der Kunden eingegangen ist. Regulär ist die Umsatzsteuer nämlich bereits fällig, wenn die Leistung erbracht ist, egal wann der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt. Damit treten dann gerade Bau- oder Handwerksbetriebe für den Staat massiv in Vorleistung.
Für diese Erleichterung ist allerdings ein Antrag beim Finanzamt zu stellen, für den (eigentlich) auch ein Bescheid des Finanzamts ergehen muss. In der Regel ist aber wohl von stillschweigendem Einverständnis auszugehen, wenn kein ablehnender Bescheid kommt.
Wichtig für Kurzarbeiter!
In der gegenwärtigen Krise wurde in vielen Betrieben Kurzarbeit beantragt. Für die betroffenen Arbeitnehmer wird sich für 2009 daraus häufig eine Steuernachzahlung ergeben. Weil das Kurzarbeitergeld, ebenso wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, aber über den so genannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöht, kann sich – je nach sonstigen Einkünften – hieraus die Nachzahlung ergeben. Beachten Sie, dass zwingend eine Steuererklärung einzureichen ist, wenn die entsprechenden Leistungen über 410 Euro im Jahr gelegen haben und sorgen Sie deshalb rechtzeitig für eine mögliche Nachzahlung vor.
Fragen zu diesen Informationen beantworten wir Ihnen natürlich gerne.
Herzliche Grüße
Ihre Esther Spahn


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