8. März 2010

Psychologe ignoriert Hausverbot in Calwer Schulzentrum: 375 Euro Geldstrafe

von Redaktion RegioNews CW

CALW. Auch am zweiten Verhandlungstag blieb der Psychologe, der in einem Calwer Schulzentrum Hausverbot erhielt, uneinsichtig. Da er trotz Aufforderung dem Verweis nicht folgte, verurteilte das Gericht ihn jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro.

„Sie hatten Kenntnis davon, dass Sie unerwünscht sind“, begründete der Vorsitzende Richter Nicolaus Wegele sein Urteil. Zwei Polizistinnen und die Lebensgefährtin des Angeklagten hatten deutliche Äußerungen seitens der Schulleitung dahingehend bestätigt, dass dieser unerwünscht sei. Richter Wegele stellte klar, dass das Wort „Hausverbot“ nicht verwendet werden muss, um jemanden dauerhaft des Geländes zu verweisen. Damit hatte der Psychologe sich herauszureden versucht.

„Wir haben ihn auf das Hausrecht hingewiesen und auch Gewalt angedroht, falls er das Gelände nicht verlasse“, berichtete eine Kommissarin im Zeugenstand. Ihre Kollegin machte deutlich, wie schwierig es war, dem Psychologen begreiflich zu machen, worum es ging. Der Angeklagte kanzelte die Beamtinnen während ihrer Aussage ab.

Als der Staatsanwalt eingriff, eskalierte die spannungsgeladene Verhandlung. Er werde Polemik und Verhalten nicht länger zu dulden, polterte Neher und hieb mit der Faust auf den Tisch. Auch der Angeklagte schlug auf den Tisch und polterte: „Junge jetzt reichts dann!“ „Sie sollten an ihrer Selbstwahrnehmung arbeiten“, mahnte der Richter den Angeklagten.

„Sie haben kein Einsehen, und es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen“, sagte Staatsanwalt Neher und beantragte schließlich eine Geldstrafe. Zu der es dann auch kam: „Die Art und Weise, wie sie ihren Standpunkt äußern, ist unerträglich anmaßend“, schloss Wegele seine Urteilsbegründung.

(Text: Steffi Stocker)

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